Allgemeine Geschäftsbedingungen der KWANTA GmbH

1. Geltung
1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB] finden ausschließlich bei Geschäftsabschlüssen respektive deren Anbahnung mit Unternehmern [Kunden] im Sinne des § 1 UGB in Verbindung mit § 1 KSchG, sohin mit Vertragspartnern, für die das Geschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört, zustande – gelten daher ausschließlich im Bereich business to business [b2b].
1.2. Unsere Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen des Kunden wird widersprochen, es sei denn, wir hätten ausdrücklich deren Geltung in ihrer Gesamtheit beziehungsweise hinsichtlich einzelner Vertragsbestimmungen schriftlich zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen.
1.3. Unsere AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte mit unseren Kunden.
1.4. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt von unseren AGB abweichende Zusagen zu machen oder Vereinbarungen abzuschließen.
1.5. Weicht eine einzelvertragliche Regelung von den Bestimmungen dieser AGB ab, so hat die einzelvertragliche Vereinbarung Vorrang.
1.6. Die AGB liegen in unseren Geschäftsräumlichkeiten auf und werden auf unserer website www.kwanta.at sowohl zur Ansicht als auch zum Download bereit gehalten. Auf Wunsch senden wir Ihnen diese kostenlos postalisch oder via E-Mail zu.
2. Vertragsabschluss
2.1. Wir übermitteln dem Kunden ein schriftliches Angebot. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass uns der Kunde entweder dieses Angebot oder aber einen Bestellschein (Bestellung laut diesem Angebot) firmenmäßig unterfertigt zurück übermittelt.
2.2. Für den Nachweis der Daten, insbesondere der Identität und Unternehmereigenschaft, eines Kunden sind wir berechtigt einen amtlichen Lichtbildausweis (Identität), Meldezettel / Firmenbuchauszug (Wohnsitz / Firmensitz), Vollmacht (Vertretungsbefugnis) und im Falle der Bezahlung mittels Einzugsermächtigung den Nachweis über das Vorliegen einer inländischen Bankverbindung zu verlangen.
2.3. Wir sind jederzeit berechtigt, die Daten laut obigem Punkt 2.2. sowie Ihre Kreditwürdigkeit durch Beauskunftung bei hiezu befugten Institutionen (insbesondere KSV 1870) zu prüfen.
3. Preis
3.1. Sämtliche von uns angegebenen Preise sind, soferne nicht ausdrücklich anders vermerkt, Nettopreise und beinhalten daher nicht die jeweilige Umsatzsteuer oder sonstigen Entgelte wie beispielsweise Transportkosten.
3.2. Sollten sich Lohn- oder Lohnnebenkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserbringung notwendigen Kosten wie jene für Material, Energie, Transport, Fremdarbeit, Finanzierung etc ändern, so sind wir berechtigt die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.
4. Vertragsdauer
4.1. Die von uns abgeschlossenen Verträge begründen, soferne nicht im Einzelvertrag anders vereinbart, ein Zielschuldverhältnis, das mit wechselseitiger vollständiger Erbringung der jeweiligen Leistungsverpflichtung endet.
4.2. Im Falle eines im Einzelvertrag vereinbarten Dauerschuldverhältnisses wird in diesem Beginn und Dauer oder Beginn und Ende des Vertrages geregelt.
5. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Ort, an dem wir unseren satzungsmäßigen Sitz (Firmensitz) haben.
6. Liefertermine / -fristen
6.1. Wir sind zur Leistungsausführung erst verpflichtet, wenn der Kunde sämtlichen Verpflichtungen, insbesondere jener, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere sämtliche Vorarbeiten oder Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
6.2. Sämtliche von uns genannte Termine sind voraussichtliche Liefer- oder Fertigstellungszeitpunkte. Wir sind berechtigt Termine um bis zu einer Woche zu überschreiten (Kulanzfrist). Erst nach Verstreichen der Kulanzfrist kann der Kunde unter Setzung einer angemessenen Nachfrist – in diese ist die Kulanzfrist nicht einzurechnen – vom Vertrag zurücktreten.
7. Gewährleistung / Mängelrüge / Einschränkung / Ausschluss
7.1. Wir haften auf Basis der in diesen AGB oder im Einzelvertrag getroffenen Vereinbarung dafür, dass die gelieferten Geräte und das Boniersystem frei von Mängeln sind. Es ist vereinbart, dass die vertragsgegenständliche Hardware samt mitgeliefertem Zubehör und der mitgelieferten Software den (allgemein anerkannten) Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Auftragserteilung entspricht.
7.2. Erhebt der Kunde berechtigterweise Mängelrüge, sind die Mängelbehebungsarbeiten unverzüglich (dh innerhalb von maximal 2 Arbeitstagen, in die der Samstag nicht einzurechnen ist) aufzunehmen. Erst nach zumindest zwei vergeblichen Mängelbehebungsversuchen kann der Käufer den Anspruch auf Wandlung oder Preisminderung nach seiner Wahl geltend machen, wobei im Falle der Mangelfreiheit der Software, die Wandlung ausgeschlossen ist.
7.3. Der Zeitraum, innerhalb welchem die gelieferten Gegenstände dem Kunden infolge Durchführung von Mängelbehebungsarbeiten nicht zur Verfügung stehen, darf 3 Werktage, in die der Samstag nicht einzurechnen ist, nicht überschreiten.
7.4. Unser Recht, zunächst innerhalb angemessener Frist den Mangel zu beheben, besteht unabhängig davon, ob es sich um einen Material-, Herstellungs- oder Funktionsmangel handelt und haben schon beim ersten Mängelbehebungsversuch das Recht, den Mangel durch Austausch gleicher oder gleichwertiger Geräte oder Geräteteile zu beheben. Die zurückgenommenen Geräte oder Teile derselben gehen wieder in unser Eigentum über. Insoweit der Kunde die Geräte oder Teile derselben nach Erwerb des Eigentumsrechtes verpfändet oder sonst mit Rechten Dritter belastet hat, hat er vorzusorgen, dass unser Recht auf Austausch (Rücknahmerecht der Geräte oder Teile derselben bei Mängelrüge) durch solche Verfügungen und rechtliche Maßnahmen nicht beeinträchtigt wird und die Geräte oder Teile derselben frei von Rechten Dritter (lastenfrei) in unser Eigentum rückübertragen werden.
7.5.1. Mängelbehebungsmaßnahmen sind ohne gesonderte Vereinbarung nicht außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden zulässig.
7.5.2. Wir verpflichten uns, bei Mängelbehebungsarbeiten dem Käufer über Verlangen eine genaue Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und der ausgetauschten Geräte oder Teile derselben auszuhändigen. Dies deshalb, damit der Käufer den Nachweis darüber führen kann, dass es sich nicht um Wartungs-, sondern um Mängelbehebungsarbeiten gehandelt hat.
7.5.3. Der Kunde ist berechtigt, zur Feststellung der Richtigkeit der Dokumentation zu obigem Punkt 7.5.2. auf zunächst seine Kosten einen Sachverständigen bei zu ziehen. Wenn sich die von uns ausgehändigte Dokumentation als unrichtig erweist, tragen wir die Kosten für die Beiziehung dieses Sachverständigen, es sei denn, die Abweichung der von uns übergebenen Dokumentation ist unwesentlich oder geringfügig, insbesondere, weil damit keine wesentlichen oder bloß geringfügige rechtliche oder finanzielle Nachteile für den Kunden einhergehen.
7.5.4. Die nach obigem Punkt 7.5.2. zu erstellende Dokumentation ist schriftlich zu verfassen und dem Kunden zu übergeben.
7.6. Ein allfälliger Gewährleistungsanspruch des Kunden erlischt, wenn er selbst, seine Leute oder Dritte – gleichgültig, ob es sich um Fachleute handelt oder nicht – vor Ablauf einer angemessenen Frist für Mängelbehebungsarbeiten durch uns, Arbeiten an den Geräten, der von uns mitgelieferten Software oder Teilen davon durchführt oder durchführen lässt.
7.7. Der Ausschluss der Gewährleistung tritt auch ein, wenn der Kunde an den Geräten oder Teilen derselben unsachgemäß Änderungen oder Ergänzungen durch Installierung von Zubehör durchführen lässt. Auf unsere erste Aufforderung hat uns der Kunde Art, Umfang und Ausmaß dieser Änderungen und Ergänzungen nachzuweisen. Für die vom Kunden zu erstellende diesbezügliche Dokumentation gelten dieselben Richtlinien wie zu obigen Punkten 7.5.2. und 7.5.3. vereinbart.
7.8. Wir haften nicht für Schäden, die auf Grund eines Bedienungsfehlers eintreten, der den bei der Einschulung erteilten Anweisungen und Belehrungen widerspricht oder der Kunde den Aufstellungsort der Geräte in einer Art und Weise ändert, dass der neue Aufstellungsort nicht den Grundlagen dieses Vertrages entspricht. Wenn darüber Zweifelsfragen auftreten, ist die Verkäuferin verpflichtet, dem Käufer über Ersuchen Rat und Auskunft zu erteilen und an dem Standortwechsel in angemessener Weise mitzuwirken. Hiefür wird ein Stundensatz von EUR 96,– vereinbart.
7.9. Der Gewährleistungsanspruch des Kunden erlischt auch, wenn der Kaufgegenstand in seiner Gesamtheit oder Teile desselben innerhalb der Gewährleistungsfrist ohne vorangegangene Mitteilung an uns, an einen Dritten weiterveräußert wird. Wir können bei der an uns gerichteten Mitteilung der Verkaufsabsicht des Kunden das Erlöschen der uns treffenden Gewährleistungsverpflichtung erklären, wenn durch diese Weiterveräußerung die Gewährleistungsverpflichtung in einer für uns unzumutbaren Art und Weise erschwert werden würde. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Weiterveräußerung unter Umständen oder Voraussetzungen erfolgt, die uns im Verhältnis zum weiterveräußerungswilligen Kunden örtlich, organisatorisch oder technisch belastet oder überhaupt rechtlich unzulässig ist. Eine Erklärung der verkaufenden Partei, die diesen Richtlinien nicht entspricht, ist wirkungslos und beeinträchtigt ihre Gewährleistungsverpflichtung gegenüber dem Erwerber des Kaufgegenstandes nicht, wenn die Gewährleistungsansprüche noch aufrecht sind und an den Erwerber überbunden werden.
7.10. Abweichend zu der Vermutung gemäß § 924 ABGB (Beweislastumkehr) hat der Kunde auch dann den Nachweis zu erbringen, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorlag, wenn dieser innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe auftritt.
7.11. Erhebt der Kunde die Mängelrüge (Punkt 7.2.) nicht binnen angemessener Frist kann er Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels und Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache nicht mehr geltend machen. Die in diesem Sinne unterlassene Mängelrüge gilt vereinbarungsgemäß als Genehmigung der Sache.
Nach Ablauf von 1 Jahr ab Übergabe – maßgeblich ist der Tag an dem die Einsatzbereitschaft hergestellt ist oder der Tag der Unterfertigung des Übergabe- bzw Abnahmeprotokolls, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt – sind sämtliche Ansprüche aus dem Titel Gewährleistung erloschen.
8. Zahlungsbedingungen, Verzug, Inkasso
8.1. Soferne nicht einzelvertraglich abweichend geregelt, sind bei Verträgen gemäß obigem Punkt 4.1. 50 % der Gesamtauftragsbruttosumme bei Auftragserteilung fällig (Vorleistungspflicht des Kunden). Die restlichen 50 % der Gesamtauftragsbruttosumme werden mit Herstellung der Einsatzbereitschaft oder der Unterfertigung des Übergabe- oder Abnahmeprotokolls – je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt – fällig.
8.2. Bei Verträgen gemäß obigem Punkt 4.2. (Dauerschuldverhältnis) verrechnen wir je nach einzelvertraglicher Vereinbarung monatlich, quartalsweise oder halb- bzw jährlich. Im Falle einer monatlichen Abrechnungsperiode verpflichtet sich der Kunde uns eine Einziehungsermächtigung zu erteilen.
8.3. Leistet der Kunde Zahlung nicht bei Fälligkeit, so verrechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem halbjährlich von der Österreichischen Nationalbank veröffentlichten Basiszinssatz (unternehmerische Zinsen im Sinne des Gesetzes) sowie Zinseszinsen in gesetzlicher Höhe (4 %), oder begehren den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens. Soferne die gesetzliche Reglung zur Höhe unternehmerischer Zinsen einen Höheren Wert, als 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz vorsieht, tritt diese Regelung und damit der Höhere Wert an Stelle der 9,2 Prozentpunkte.
8.4. Im Falle des Verzuges durch den Kunden sind wir überdies und unbeschadet weiterer gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche berechtigt nach Setzung einer angemessenen, 14 Werktage, in die der Samstag nicht einzurechnen ist, nicht übersteigenden Frist vom Vertrag zurückzutreten.
8.5. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf einem unserer Geschäftskonten als geleistet. Wurde dem Kunden ein bestimmtes Konto genannt, auf das die Zahlung unter Anführung eines bestimmten Verwendungszweckes beziehungsweise einer bestimmten Zahlungsreferenz zur Anweisung zu bringen ist, oder nur die Anführung eines bestimmten Verwendungszweckes beziehungsweise eine Zahlungsreferenz genannt und kann die Zahlung des Kunden von uns aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind – insbesondere nicht oder falsches beziehungsweise unvollständiges Anführen des Verwendungszweckes beziehungsweise der Zahlungsreferenz und/oder Anweisung auf ein anderes, als das von uns benannte Konto – nicht zugeordnet werden, so gilt die Zahlung des Kunden erst mit dem Tag als bewirkt beziehungsweise geleistet, als wir die Zahlung zuordnen.
8.6. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dadurch bedingten Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im Falle der Beauftragung eines Inkassoinstitutes im speziellen verpflichtet, dessen Vergütungen zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen [Inkassoinstitute-Verordnung] ergibt. Wobei wir darauf hinweisen, dass die in der Inkassoinstitute-Verordnung bestimmten Höchstsätze entsprechend dieser Verordnung einer Valorisierung zu unterziehen sind und die Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Kunde, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 10,00 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 30,00 zu bezahlen.
9. Rechnungsbeeinspruchung
Wird vom Kunden eine von uns gelegte Rechnung nicht binnen einer Frist von 5 Werktagen – in die der Samstag nicht einzurechnen ist – ab Zugang schriftlich unter Anführung konkreter Gründe beeinsprucht, so gilt der Rechnungsbetrag als anerkannt.
10. Eigentumsvorbehalt (ETV)
10.1. Eigentum am Kaufgegenstand geht erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises einschließlich allfälliger Zinsen und Zinseszinsen, sowie überhaupt sämtlicher Forderungen gemäß obigem Punkt 8, über.
10.2. Der Kunde ist verpflichtet, die kaufgegenständlichen Geräte samt Zubehör und Bestandteilen einschließlich der mitgelieferten Dokumentation und Software bis zum Wegfall des zu Punkt 10.1. vereinbarten Eigentumsvorbehaltes weder zu veräußern noch zu belasten. Veränderungen durch Zusatzeinrichtungen dürfen nur insoweit vorgenommen werden, als sie eine objektive Erhöhung des Verkehrswertes darstellen und nicht im Eigentumsvorbehalt Dritter stehen. Sie werden von unserem Eigentumsvorbehalt miterfasst.
Dieses Verbot gilt allerdings nur für solche Veränderungen, die nicht in bloßen Ergänzungen des Kaufgegenstandes bestehen, die jederzeit wieder durch bloße Trennung entfernt werden können, womit der Kaufgegenstand wieder den ursprünglichen Zustand aufweist.
10.3. Sollte der Kaufgegenstand bei bestehendem aufrechtem Eigentumsvorbehalt exekutiv gepfändet oder sonst in irgendeiner Form sein rechtliches Schicksal einer Veränderung unterworfen werden, ist der Kunde verpflichtet, uns dies unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Das gleiche gilt für den Eintritt einer Wertänderung, die über die normalerweise vom Kunden nicht beeinflussbare Abnutzung hinausgeht.
10.4. Der Kunde ist für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes grundsätzlich verpflichtet, alles vorzukehren, was zur Wahrung unserer Rechte notwendig und zweckmäßig ist. Diese Verpflichtung schließt den Abschluss entsprechender Versicherungsverträge mit ein. Der Kunde hat uns auf Verlangen über die gesetzten Maßnahmen binnen angemessener Frist Nachweis und Rechenschaft zu geben.
11. Vertragsänderung /-übertragung / Forderungsabtretung
11.1. Geringfügige oder sonstige für Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vom Kunden vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache oder den Einsatzort bedingte Abweichungen.
11.2. Eine Vertragsübernahme bedarf unserer vorherigen schriftlichen (eigenhändig und firmenmäßig unterfertigten) Zustimmung. Punkt 2. dieser AGB gilt sinngemäß.
11.3. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Der Kunde ist verpflichtet den Versicherer von dieser Abtretung zu verständigen. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche (eigenhändig und firmenmäßig unterfertigte) Zustimmung nicht abgetreten werden.
12. Zurückbehaltung / Leistungsverweigerung
Ist der Kunde mit seinen Leistungen im Verzug (obiger Punkt 8), so sind wir berechtigt unsere Leistung zurückzubehalten (insbesondere bei Geschäften im Sinne des obigen Punkt 4.1.) und die weitere Leistung (insbesondere bei Geschäften im Sinne des obigen Punkt 4.2.) von einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
13. Aufrechnung
Dem Kunden ist die Aufrechnung untersagt, es sei denn, die Forderung des Kunden gegen uns wurde zuvor von uns schriftlich (eigenhändig und firmenmäßig unterfertigt) anerkannt.
14. Vertragsauflösung
Unbeschadet der Regelungen in diesen AGB und abweichender einzelvertraglicher Vereinbarung, kann jeder Vertragsteil einen Vertrag im Sinne des obigen Punkt 4.2. zum jeweils Monatsletzten (Kündigungstermin) ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen.
15. Schadenersatz / Einschränkung / Ausschluss
15.1. Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen jeglichen Verschuldens hat jedenfalls der Geschädigte zu beweisen. Die in diesen Bedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
15.2. Sämtliche Ansprüche gegen uns sind unbeschadet der Verschuldensfrage der Höhe nach auf die Höhe der Versicherungssumme aus der Haftpflichtversicherung beschränkt. In Ermangelung einer Versicherungsdeckung, die nicht auf einen Prämienrückstand unsererseits zurückzuführen ist, sind sämtliche Ansprüche der Höhe nach mit der Netto-Auftragssumme begrenzt.
15.3. Unbeschadet des Punktes 7.11. ist ein Schadenersatzanspruch des Kunden mit Ablauf von 3 Jahren ab Übergabe – maßgeblich ist der Tag an dem die Einsatzbereitschaft hergestellt ist oder der Tag der Unterfertigung des Übergabe- bzw Abnahmeprotokolls, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt – jedenfalls ausgeschlossen.
16. Datenschutz /-sicherheit
16.1. Wir ermitteln und verarbeiten die von Ihnen zur Verfügung gestellten Stammdaten, Ihre Verkehrsdaten sowie sonstige personenbezogen Daten, die Sie uns im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis bringen, zum Zwecke der Erbringung und Verrechnung der vertrags- gegenständlichen Leistungen, zur Vertragsabwicklung und zur Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen.
16.2. Stammdaten sind: Familien- und Vorname, akademischer Grad, Wohnadresse und sonstige Kontaktinformation für die Nachricht, Information über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses und die Bonität.
16.3. Verkehrsdaten sind: Daten, die zum Zwecke der Weiterleitung einer Nachricht an ein Kommunikationsnetz oder zum Zwecke der Fakturierung dieses Vorgangs verarbeitet werden.
16.4. Sonstige personenbezogene Daten, die Sie oder Dritte uns vor Vertragsabschluss oder während des Vertragsverhältnisses zur Verfügung stellen. Das sind zB Bankverbindung, Geburtsdatum, Nachweise für das Vorliegen einer Zeichnungs- bzw. Vertretungsbefugnis, Beruf, Ausweisdaten.
16.5. Inhaltsdaten: Sofern aus technischen Gründen eine kurzfristige Speicherung nötig ist, werden wir die gespeicherten Daten nach Wegfall dieser Gründe unverzüglich löschen. Ist die Speicherung von Inhalten ein Dienstemerkmal, dann löschen wir die Inhaltsdaten nach Erbringung des Dienstes.
16.6. Sie sind damit einverstanden, dass wir Ihre Stammdaten (Punkt 16.2.), Verkehrsdaten (Punkt 16.3.) sowie folgende uns von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten: Beruf, Geburtsdatum, Bankverbindung zum Zweck der Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen, zur Legung von bedarfsgerechten Angeboten an Sie, zur Erstellung von Bedarfsanalysen sowie zur Verbesserung unserer Produkte verwenden. Sie können diese Zustimmung jederzeit schriftlich, mittels Telefax oder E-Mail uns gegenüber widerrufen.
16.7. Sie sind damit einverstanden, dass wir Ihre Stammdaten (Punkt 16.2.) zur Durchführung von Meinungsumfragen im Rahmen unserer Marktforschung verwenden und Sie telefonisch oder per E-Mail zur Teilnahme an unseren Meinungsumfragen einladen. Sie haben anlässlich des Vertragsabschlusses vor Abgabe Ihrer Erklärung und im Zuge einer Registrierung, worunter auch ein Newsletter-Abo zu verstehen ist die Möglichkeit diese Zustimmung nicht zu erteilen. Sie können diese Zustimmung jederzeit schriftlich, mittels Telefax oder E-Mail uns gegenüber widerrufen. Unsere Website nutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. Google Analytics verwendet Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen (Cookies). Sie werden bereits bei der Anzeige unserer Website darauf hingewiesen Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Website, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber uns zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link (http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de) verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren. Sie können die Erfassung durch Google Analytics verhindern, indem Sie folgendem Link folgen. Es wird ein Opt-Out-Cookie gesetzt, das die zukünftige Erfassung Ihrer Daten beim Besuch dieser Website verhindert: Google Analytics deaktivieren. Weiterführende Informationen zu Nutzungsbedingungen und Datenschutz finden Sie unter http://www.google.com/analytics/terms/de.html bzw unter https://www.google.de/intl/de/policies/.
16.8. Sie sind damit einverstanden, dass wir Ihre Stammdaten (Punkt 16.2.) und Ihr Geburtsdatum für Bonitätsauskünfte an den Kreditschutzverband von 1870 übermitteln. Sie können diese Zustimmung jederzeit schriftlich, mittels Telefax oder E-Mail uns gegenüber widerrufen.
16.9. Wir sind darüber hinaus berechtigt, für Inkassozwecke Ihre Stammdaten und Ihr Geburtsdatum sowie Angaben zu Zahlungsverzug und offenem Saldo an Rechtsanwälte und Inkassobüros zu übermitteln.
16.10. Wir verwenden Ihre Stamm- und Verkehrsdaten für Auskünfte an Notruf Organisationen und andere befugte Einrichtungen, wenn wir zur Auskunftserteilung gesetzlich verpflichtet sind.
16.11. Ihre Stammdaten werden unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht, außer diese Daten werden noch benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu bearbeiten oder um sonstige gesetzliche Verpflichtungen, insbesondere jene nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung (§§ 365m ff GewO) zu erfüllen.
16.12. Ihre Verkehrsdaten werden – soweit diese nicht gesetzlich zwingend gespeichert werden müssen – gelöscht oder anonymisiert, sobald der Bezahlvorgang durchgeführt wurde und innerhalb einer Frist von drei Monaten die Entgelte nicht schriftlich beeinsprucht wurden. Die Daten werden jedoch, wenn entweder ein fristgerechter Einspruch erhoben wurde, bis zum Ablauf jener Frist, innerhalb derer die Abrechnung rechtlich angefochten werden kann, oder wenn die Rechnung nicht beglichen wurde, bis zum Ablauf jener Frist, bis zu der der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann, oder wenn ein Verfahren über die Höhe der Entgelte eingeleitet wurde, bis zur endgültigen Entscheidung, nicht gelöscht.
16.13. Wir ergreifen den (allgemein anerkannten) Regeln der Technik entsprechende Maßnahmen, um Ihre bei uns gespeicherten Daten gegen jeden unberechtigten Zugriff zu schützen.
16.14. Zur Wahrnehmung Ihrer Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch steht Ihnen auf unserer website ein Leitfaden zum Download zur Verfügung.
17. Rechtswahl / Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren öster-reichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entste-henden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
18. Schlussbestimmungen
18.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung(en) tritt eine Bestimmung bzw treten Bestimmungen, die dem Zweck der betroffenen unwirksamen Bestimmung(en) möglichst nahekommt und zulässig vereinbart werden kann.
18.2. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Änderungen der Stamm- und Verkehrsdaten, sowie Änderungen der Kontodaten bei erteilter Einzugsermächtigung umgehend bekannt zu geben. Schriftstücke gelten als dem Kunden zugegangen, wenn diese an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden und eine Adressenänderung vom Kunden nicht rechtzeitig bekannt gegeben wurde.